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Übersicht

ALTLASTSANIERUNG
ASBESTSANIERUNG
ENTKERNUNG / ENTRÜMPELUNG

Sanierung im Bestand

Die Sanierung im Bestand erfordert ein hohes Maß an Fachwissen, Sorgfalt und Erfahrung. Bestehende Gebäudestrukturen, laufende Nutzungen sowie gesetzliche Vorgaben stellen besondere Anforderungen an Planung und Ausführung. Die Konrad Kreppold GmbH bietet hierfür ganzheitliche Lösungen, die individuell auf das jeweilige Objekt und die vorhandenen Rahmenbedingungen abgestimmt sind.

Bereits in der Vorbereitungsphase werden Schadstoffe, Altlasten und bauliche Gegebenheiten analysiert und in ein strukturiertes Sanierungskonzept überführt. Ziel ist es, alle Maßnahmen sicher, wirtschaftlich und unter Berücksichtigung des Bestandsschutzes umzusetzen. Dabei legen wir besonderen Wert auf eine saubere Baustellenorganisation, klare Abläufe und die Einhaltung aller relevanten Umwelt- und Arbeitsschutzvorschriften.

Altlastsanierung

Im Rahmen der Altlastsanierung übernehmen wir die fachgerechte Behandlung und Entsorgung belasteter Baustoffe und kontaminierter Bereiche. Unsere abbruchbegleitenden Ingenieure stellen sicher, dass alle Maßnahmen gemäß den gesetzlichen Vorgaben erfolgen und eine nachhaltige Nutzung oder Weiterentwicklung der Flächen möglich wird.

Asbestsanierung

Die Asbestsanierung gehört zu den besonders sensiblen Leistungen im Bestand. Sie wird ausschließlich durch geschultes Fachpersonal durchgeführt und erfolgt unter Einhaltung sämtlicher Sicherheits-, Schutz- und Dokumentationspflichten. Durch klar strukturierte Arbeitsabläufe wird der Schutz von Menschen, Gebäuden und Umwelt jederzeit gewährleistet.

Entkernung / Entrümpelung

Die Entkernung und Entrümpelung bildet häufig die Grundlage für Umnutzungen, Umbauten oder Sanierungsmaßnahmen. Dabei werden nicht tragende Bauteile, Einbauten und technische Installationen gezielt entfernt, ohne die bestehende Gebäudestruktur zu beeinträchtigen. Die Trennung und Verwertung der anfallenden Materialien erfolgt bereits während der Ausführung entsprechend den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.

Referenzen